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Steiner Edelstahl

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Montageleistungen, Sonderanfertigungen, Reparaturen und andere Werkverträge zwischen uns, der

Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG

Proppstaße 160C

28816 Stuhr

vertreten durch den Geschäftsführer Michael Witt,

eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode HRB 207749

und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und unserer Auftragsbestätigung in Textform.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Ihre abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre dessen Beauftragung vorbehaltlos annehmen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen von Ihnen und von uns in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Werkleistungen auf unserer Internetseite oder die Übersendung eines Kostenvoranschlages stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages dar, sondern eine Einladung an Sie, die auf unserer Internetseite oder im Kostenvoranschlag beschriebenen Werke zu beauftragen.

(2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Erbringung der Leistung durch uns zustande.




§ 3 Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) und Sie für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss mit uns ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Telefax oder E-Mail) verwendet haben (Fernabsatzvertrag), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Absatz 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG

Proppstaße 160C

28816 Stuhr

T.04264 – 406855

M. info@steineredelstahl.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- Ende der Widerrufsbelehrung-

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die

(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden oder nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.

(5) Das Widerrufsrecht besteht auch nicht, soweit wir die Werkleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Werkleistung erst begonnen haben, nachdem Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

(6) Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(7) Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, soweit wir die Dienstleistung vollständigen erbracht haben und Sie uns eine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben.


§ 4 Leistungsfrist und Verzug

(1) Die Leistungsfrist wird individuell vereinbart.

(2) Sofern wir verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung oder des Materials), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits durch Sie erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende und von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe sowie sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Wir werden Sie unverzüglich vom Eintritt der Störung in angemessener Weise informieren. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Ihre Rechte gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 5 Abnahme

(1) Sie sind verpflichtet, unsere Leistung abzunehmen, sobald wir Ihnen die Beendigung der Arbeiten angezeigt haben.

(2) Unser Gewerk gilt auch dann als abgenommen, wenn wir Ihnen nach Fertigstellung des Gewerks unter Hinweis auf die Abnahmefiktion eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist vornehmen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Ist die Höhe der Vergütung nicht individuell vereinbart, so bestimmt sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die dort aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, soweit diese anfallen, zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Gewerke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung in unserem Eigentum (Vorbehaltsgewerke).

(2) Soweit Sie kein Verbraucher sind, gelten ergänzend die folgenden Absätze 3 bis 10.

(3) Sofern Sie sich, vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Vergütungsforderung in Verzug gekommen sind –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Etwaige für die Rücknahme anfallenden Transportkosten tragen Sie. Sofern wir die Vorbehaltsgewerke zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsgewerke pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsgewerke dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die Sie uns schulden, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

(4) Sie müssen die Vorbehaltsgewerke pfleglich behandeln. Sie müssen sie auf Ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

(5) Sie dürfen die Vorbehaltsgewerke verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsverzug sind. Sie dürfen die Vorbehaltsgewerke jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Ihre Entgeltforderungen gegen Ihre Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsgewerke sowie diejenigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die Ihnen aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Ihre Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) treten Sie uns bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

(6) Sie dürfen diese an uns abgetretenen Forderungen auf Ihre Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.

Sofern Sie sich jedoch vertragswidrig verhallten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Vergütungsforderung in Verzug gekommen sind –, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt geben, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilen und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben machen, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

(7) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsgewerke durch Sie wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsgewerke mit anderen Sachen verarbeitet werden, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsgewerke (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsgewerke.

(8) Werden die Vorbehaltsgewerke mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsgewerke (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Werden die Vorbehaltsgewerke in der Weise verbunden oder vermischt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits jetzt einig, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache übertragen. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache werden Sie für uns verwahren.

(9) Bei Pfändungen der Vorbehaltsgewerke durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie hierfür.

(10) Wenn Sie dies verlangen, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen Sie um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel unserer Gewerke nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Abnahme des Gewerkes.

(2) Mängel eines Gewerkes werden wir nach eigener Wahl durch die für Sie kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung eines mangelfreien Gewerkes sowie ggf. deren Installation beseitigen.

(3) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem Ihnen von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind nicht als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Gewerke zu verstehen; Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(4) Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte Gewerke treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Gewerken gegebenenfalls beiliegen.

§ 9 Haftung

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen mangelfreien Erbringung des Gewerkes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung des Gewerkes ermöglichen sollen oder den Schutz Ihres Leib oder Lebens oder den Schutz von Leib und Leben Ihres Personals oder den Schutz Ihres Eigentums vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit wir gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Gewerkes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gewerkes typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Datenschutzhinweis

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (www.steineredelstahl.de/datenschutz/).

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Wenn Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen.

Stand Mai/2020

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